LANDESVERBAND OSTBAYERN

Vereinigung ostbayerischer Faschingsgesellschaften

Leistungen des LVO

 

Eine Mitgliedschaft bedeutet nicht nur Zahlungen von Beiträgen an den Landesverband Ostbayerischer Faschingsgesellschaften e.V. und den Bund Deutscher Karneval e.V. (derzeit jährlich 72 Euro).

Für diesen Beitrag erhalten Sie folgende Gegenleistungen:

Sie haben die Möglichkeit finanziell von Rahmenverträgen zu profitieren, die mit der ARAG und der GEMA abgeschlossen wurden.

Die Ausschüsse des BDK und das Präsidium des LVO stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Beide Verbände sind als Interessenvertreter für das Brauchtum Fasching, Fastnacht und Karneval und somit für die angeschlossenen Vereine tätig.

Versicherung

Als Mitglied des Landesverbandes Ostbayerischer Faschingsgesellschaften haben Sie die Möglichkeit über den ARAG – LVO Rahmenvertrag ein spezielles Versicherungspaket mit Haftpflicht-, Unfall-, Vertrauensschaden- und Rechtschutzversicherung für Ihre Gesellschaft zu günstigen Konditionen abzuschließen.

Neben den aufgeführten Punkten beinhaltet der Vertrag auch noch weitere Versicherungspakete. Vergleichen Sie und überzeugen Sie sich von den Angeboten.

Gerne stellen wir die Verbindung zu den ARAG – Berater für Sie her.

GEMA

Der BDK hat mit der GEMA einen neuen Rahmenvertrag mit zusätzlichen Rabattierungen für alle Mitgliedsvereine und -gesellschaften abgeschlossen, der ab 01. April 2019 in Kraft getreten ist.

Dieser Vertrag gibt Ihnen Planungssicherheit für die Zukunft.

Künstlersozialklasse

Bei der Künstlersozialkasse handelt es sich um einen Arbeitgeberanteil, das jedes Unternehmen zahlen muss, wenn von Künstlern/ Publizisten Leistungen erbracht werden oder z.B. das Recht übertragen wird, Werke oder Leistungen dieser verwerten zu können.

Auch gemeinnützige Vereine müssen, wie jeder andere Arbeitgeber, ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Dies ist bei dem Engagement externer Künstler zu beachten. Die Versicherungspflicht beginnt, wenn ein selbstständiger Künstler oder Publizist seine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig ausübt.

Als Künstler nah dieser gesetzlichen Regelung gilt derjenige, der Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Unter Publizisten fallen neben Schriftsteller, Journalisten auch Personen, die in anderer Weise publizistisch tätig werden, z.B. auch ein Vertragsredner.

Beratung

Die Mitglieder des Präsidiums des LVO stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen Fragen (Brauchtum, Gardetreffen, Trainerschulungen, Garden, Faschingszug, GEMA, Versicherungen, Steuern) unterstützend zur Seite.

Publikationen

Sie erhalten zwei Mal jährlich die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Deutsche Fastnacht“ des BDK in der Sie aktuelles über Faschingsbrauchtum, Karnevalistischen Tanzsport sowie Veränderungen und Neuerungen im BDK oder den Landesverbänden nachlesen können. 

Seminare & Veranstaltungen

Der LVO bietet seinen Mitgliedsgesellschaften laufend Seminare sowie Trainer- und Jugendleiterschulungen an, um immer auf den aktuellen Stand zu bleiben.

Der LVO richtet zusammen mit Mitgliedergesellschaften alljährlich folgende Veranstaltungen aus:

Jahreshauptversammlung, ein großes Kindergardetreffen, ein Jugendgardetreffen, je ein Prinzengardetreffen für die Region Oberpfalz und Niederbayern und einen Ostbayerischen Faschingszug, der mit ca. 20.000 – 30.000 Gästen ein Höhepunkt in der jährlichen Faschingssaison darstellt.