Ehrenorden des Landesverbandes

Voraussetzung für die Verleihung:

 

Der LVO-Orden kann nur an Mitglieder des Landesverbandes Ostbayern verliehen werden.
Es sollte mindestens eine Mitgliedschaft von 5 Jahren oder außerordentliche Verdienste zugrunde liegen.

Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, wann der Orden verliehen wird.

 
Pro Session können nur 2 LV-Orden von einer Gesellschaft beantragt werden.
(Bei Jubiläum 3 Orden) 

Anträge müssen dem LVO bis 1. Oktober vorliegen.

 

Die Verleihung:

Orden und Urkunden werden durch ein Mitglied des LVO-Präsidiums verliehen.

 
     
Gardeleistungsabzeichen des Landesverbandes

Voraussetzung für die Verleihung:

 

Das LVO-Gardeleistungsabzeichen kann nur an Mitglieder des Landesverbandes Ostbayern nach Erreichen der Jahresfristen verliehen werden. 

Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, wann das Abzeichen verliehen wird. 

Es kann kein Abzeichen übersprungen werden. 

 

Es werden alle tänzerischen Aktivitäten z.B. in der Kindergarde oder Unterbrechungen als Prinz und Prinzessin angerechnet.

Nachweisbare Aktivitäten in einer anderen, dem LVO angehörigen Gesellschaft, können ebenfalls angerechnet werden. 

 

Anträge müssen dem LVO bis 1. Oktober vorliegen.

 

Trageweise:

 

Das Gardeleistungsabzeichen wird an der Vereinsuniform oder am Gardekostüm auf der linken Brustseite getragen.

Es wird nur das aktuelle Abzeichen getragen.

 

 

Die Verleihung:

 

Das Gardeleistungsabzeichen und eine Urkunde wird durch ein Mitglied des LVO Präsidiums verliehen.

 

Bronze

3 Jahre

Gold mit Stein und Zahl 12

12 Jahre

Silber

5 Jahre

Gold mit Stein und Zahl 15

15 Jahre

Gold

8 Jahre

Gold mit Stein und Zahl 20

20 Jahre

Gold mit Steinen

10 Jahre

Gold mit Stein und Zahl 25

25 Jahre

 Leistungsspange des Landesverbandes
Voraussetzung für die Verleihung:

Die LVO-Leistungsspange kann nur an Mitglieder des Landesverbandes Ostbayern nach Erreichen der Jahresfristen verliehen werden. 

Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, wann das Abzeichen verliehen wird. 

Es kann kein Abzeichen übersprungen werden. 

Nachweisbare Aktivitäten in einer anderen, dem LVO angehörigen Gesellschaft, können angerechnet werden. 

Anträge müssen dem LVO bis 15. September vorliegen.

Trageweise:

Die Leistungsspange wird an der Vereinsuniform auf der linken Seite ca. 1 cm oberhalb der Brusttasche getragen.

Es wird nur das aktuelle Abzeichen getragen.

Die Verleihung:

Die Leistungsspange und eine Urkunde wird durch ein Mitglied des LVO Präsidiums verliehen.

Bronze

3 Jahre

Gold

8 Jahre

Silber

5 Jahre

Gold mit Steinen

11 Jahre