Ehrenorden des Landesverbandes

Voraussetzung für die Verleihung:

 

Der LVO-Orden kann nur an Mitglieder des Landesverbandes Ostbayern verliehen werden.
Es sollte mindestens eine Mitgliedschaft von 5 Jahren oder außerordentliche Verdienste zugrunde liegen.

Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, wann der Orden verliehen wird.

 
Pro Session können nur 2 LV-Orden von einer Gesellschaft beantragt werden.
(Bei Jubiläum 3 Orden) 

Anträge müssen dem LVO bis 1. Oktober vorliegen.

 

Die Verleihung:

Orden und Urkunden werden durch ein Mitglied des LVO-Präsidiums verliehen.