Ehrenorden des Landesverbandes | ||
Voraussetzung für die Verleihung:
Der LVO-Orden kann nur an Mitglieder des Landesverbandes Ostbayern verliehen werden. Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, wann der Orden verliehen wird. Pro Session können nur 2 LV-Orden von einer Gesellschaft beantragt werden.
(Bei Jubiläum 3 Orden)
Anträge müssen dem LVO bis 1. Oktober vorliegen.
Die Verleihung: Orden und Urkunden werden durch ein Mitglied des LVO-Präsidiums verliehen. |
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