Fortgeschrittenenschulung Gardetanz (FSG) 

 

Veranstalter: Landesverband Ostbayern e.V.

Beginn: 9:00 Uhr

Ende: 18:00 Uhr

Beschreibung: Die Fortgeschrittenenschulung findet als Tagesschulung statt und besteht aus einem Praxisteil von 7 Stunden. Als Referenten wird 1 Mitglied des BDK-Schulungsteams agieren.

Der Fortgeschrittenenschulung enthält:

  1. Allgemeines Aufwärmtraining
    1. warm-up Herz-,
    2. Kreislaufphase Dehn- und Kräftigungsphase 
    3. Cool-down
  2. Schwierigkeitsgrad
    1. Einführung
    2. Vertanzen von Schwierigkeiten
  3. Schrittvielfalt
    1. leichte und schwere Schritte
    2. Variationen, Kombinationen
    3. Arbeitsgruppen
  4. Choreographie
    1. Erarbeiten einer Choreographie
    2. Visualisierung einer Musik
    3. Kreative Gardetanzgestaltung

Voraussetzung: An der Grundschulung können alle Trainerinnen und Trainer eines dem Landesverband Ostbayern e.V. (LVO) angehörenden Vereins teilnehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und bereits an der Grundschulung teilgenommen haben,

Kosten: Je Tagesschulung 50,- € pro Teilnehmer.

Im Betrag enthalten sind die Schulung sowie die zugehörigen Schulungsunterlagen.

Anmeldung: Ist ausschließlich durch den Präsidenten/in des Mitgliedsvereins im BDK Mitgliederportal möglich. Dieses ist unter dem Reiter Schulungen - LVO zu finden.

Hinweis: Die Grundschulung ist Bestandteil der Trainer C-Lizenz und darf daher nicht älter als ein Jahr sein.

Weitere Infos: Meldet euch bei den Gardebetreuern Diana Schweiger 

Datenschutzerklärung: Der Landesverband Ostbayern e. V. erhebt und speichert Daten, die für die Schulungen im Bereich des karnevalistischen Tanzsportes erforderlich sind. Dies sind zunächst die Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und/oder vergleichbare Daten).
Im Zuge des Schulungsbetriebes betrifft dies auch alle Sportdaten wie z.B. Ergebnisse und Bilder. Ich erlaube dem Landesverband Ostbayern e. V., Daten inkl. Bilder im Internet oder in der Presse zu veröffentlichen. Mir ist bewusst, dass trotz aller Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes diese Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen.
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