Gardeleistungsabzeichen des Landesverbandes | ||
Voraussetzung für die Verleihung:
Das LVO-Gardeleistungsabzeichen kann nur an Mitglieder des Landesverbandes Ostbayern nach Erreichen der Jahresfristen verliehen werden. Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, wann das Abzeichen verliehen wird. Es kann kein Abzeichen übersprungen werden.
Es werden alle tänzerischen Aktivitäten z.B. in der Kindergarde oder Unterbrechungen als Prinz und Prinzessin angerechnet. Nachweisbare Aktivitäten in einer anderen, dem LVO angehörigen Gesellschaft, können ebenfalls angerechnet werden.
Anträge müssen dem LVO bis 1. Oktober vorliegen.
Trageweise:
Das Gardeleistungsabzeichen wird an der Vereinsuniform oder am Gardekostüm auf der linken Brustseite getragen. Es wird nur das aktuelle Abzeichen getragen.
Die Verleihung:
Das Gardeleistungsabzeichen und eine Urkunde wird durch ein Mitglied des LVO Präsidiums verliehen.
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